AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen (Geschäftsbedingungen)
- Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte. Aufträge oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen werden erst wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
- Kann ein vereinbarter Liefertermin durch höhere Gewalt, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen, unvorhersehbare Störungen unserer Betriebe oder der Betriebe unserer Lieferanten nicht eingehalten werden, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Nachfrist von 8 Wochen für die Lieferung zu bestimmen. Im übrigen steht dem Käufer bei Lieferverzug ein Schadenersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Waren geht auf den Käufer über, sobald wir die Lieferung dem von uns beauftragten Beförderer übergeben haben, dies gilt auch dann, wenn wir die Waren mit eigenen Fahrzeugen befördern oder wenn frachtfrei zu liefern ist oder wenn Abholung durch den Käufer vereinbart wurde.
- Packmaterial wird zu Selbstkosten berechnet. Stellen wir selbst die Verpackung zur Verfügung, so ist die Leihverpackung (z.B. Waggondecken, Paletten) innerhalb von 3 Wochen an uns oder an unser Lieferwerk frachtfrei zurückzugeben. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns vor, die Rückgabe abzulehnen und statt dessen den Wiederbeschaffungswert in Geld zu verlangen.
- Der Kaufpreis ist binnen 14 Tagen ab Rechnungszugang ohne jeden Abzug zu bezahlen. Die Gewährung von Skonto muss besonders vereinbart sein. Maßgebend für die Berechnung der Preise ist der am Tag der Lieferung gültige Warenpreis. Wir behalten uns vor, 10% Mehr- oder Mindermengen zu liefern. Die Preise verstehen sich - wenn nichts anderes vereinbart wurde - ab Werk.
- Mängelrügen sind nur beachtlich, wenn sie uns innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich angezeigt werden. Ist die Mängelrüge berechtigt, so dürfen wir nachliefern. Schadensersatzansprüche wegen Schlechtlieferung stehen dem Käufer nur zu, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
- Die Ware bleibt bis zum Ausgleich sämtlicher, dem Verkäufer aus den Geschäftsbeziehungen gegen den Käufer zustehenden, Forderungen Eigentümer des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt erlischt nicht durch Verarbeitung, Weiterveräußerung, Vermischung oder Verbindung, vielmehr erstreckt er sich anteilsmäßig auf das neue Arbeitsprodukt.
a) Der Käufer tritt schon jetzt die aus dem Drittgeschäft erworbenen Forderungen an den Verkäufer bis zur Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit Vorrang zur Sicherheit an uns ab, und zwar solange, bis uns noch irgendwelche Forderungen gegen ihn aus der Geschäftsverbindung zustehen. Zusätzlich tritt der Käufer seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Arbeitsprodukt an uns im Voraus ab.
b) Der Käufer darf die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Dies gilt insbesonders auch für die neuen Arbeitsprodukte, an denen auch wir Eigentümer sind. Von Vollstreckungsmaßnahmen hat uns der Käufer sofort zu verständigen.
- a) Bei Zahlungsverzug werden Zinsen, 2% über unseren jeweiligen Bankzinsen, berechnet. Die Zahlungsbedingungen werden durch Reklamationen irgendwelcher Art nicht berührt.
b) Im Falle der Säumnis verpflichtet sich der Käufer/Auftraggeber die Betreibungskosten des Kreditschutzverbandes von 1870 gemäß Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gebühren der Inkassoinstitute, BGBI. Nr. 141/1996 zu vergüten.
- Darüber hinaus gelten die österreichischen Holzhandelsusancen als vereinbart. In sämtlichen Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag oder aus den in Hinkunft zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen Geschäfte entstehen, unterwerfen sich beide Vertragsteile mit Ausschluß des ordentlichen rechtsweges der Schieddsgerichtordnung und dem Schiedsgericht der Wiener Warenbörse, das österr. recht anzuwenden hat.
- Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen gegen das Gesetz verstoßen, so sind sich die Vertragspartner einig, daß dadurch die Geltung der übrigen Bedingungen nicht beeinflußt wird.
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